Gewerbeanmeldung

Bei Gewerbio können Sie einfach Online Ihr Gewerbe anmelden. Auch für Kleinunternehmer. Sparen Sie sich den Weg zum Gewerbeamt.

Kein Behördengang

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Geschäftsidee und sparen Sie sich den Weg zum Amt. Erledigen Sie alles online.

Schnelle Bearbeitung

In der Regel werden alle Aufträge innerhalb von nur 5 Minuten bearbeitet und der zuständigen Behörde übermittelt.

Feste Ansprechpartner

Kundenzufriedenheit ist uns sehr wichtig, daher reagieren wir schnell auf Ihre anliegen und sind jederzeit für Sie erreichbar.

Vorteile der Online-Anmeldung

Gewerbio erledigt für Sie den Papierkram und prüft Ihre Eingaben um Sicherzustellen das keine komplikationen für Sie auftreten.

Sofort Rechnungen schreiben

Nachdem Sie unser Formular ausgefüllt haben, wird Ihre Gewerbeanmeldung sofort bearbeitet. Sie können direkt im Anschluss Rechnungen schreiben.

Kinderleichte Anwendung

Unsere Webanwendung ist kinderleicht bedienbar, wir haben unser Augenmerk darauf gelegt, den Prozess der Gewerbeanmeldung so leicht wie möglich zu gestalten.

Blitzbearbeitung

Ihre Gewerbeanmeldung wird sofort und in Echtzeit bearbeitet, egal ob zu Tageszeiten oder mitten in der Nacht. Starten Sie sofort in die Selbstständigkeit.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworten wir Ihnen vorab die am häufigst gestellten Fragen, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen.

Grundsätzlich entstehen monatlich und jährlich keine Kosten für Ihr Kleingewerbe. Allerdings müssen Sie für Ihr Gewerbe Steuern zahlen. Ihr Gewinn aus dem Gewerbe wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung wählen, berechnen und bezahlen Sie keine Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuer entfällt ebenfalls, der Freibetrag beträgt 24.500 € im Jahr.

Sie können das bequem über unsere Webseite machen, so sparen Sie sich den aufwendigen Papierkram und den Weg zum Gewerbeamt. Sie sind sofort in der Lage, Rechnungen zu schreiben, wenn Sie unseren Service nutzen, da Ihr Kleinunternehmen direkt der zuständigen Behörde gemeldet wird. Sie erhalten im Anschluss nach einigen Tagen Ihren Gewerbeschein per Post.

Ein Kleingewerbe fällt unter die Kleinunternehmerregelung und gilt für Freiberufler, Unternehmer und Selbstständige, wenn Sie im vorigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr 50.000 € nicht übersteigen wird. Ein Kleingewerbe besitzt keine Umsatzsteuerpflicht.

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung auf Gewerbio betragen 24,90 €, hinzu kommen die Gebühren des zuständigen Gewerbeamtes, diese variieren zwischen 10,00 und 70 € je nach Gemeinde.

Wenn Ihr Gewerbe keine Erlaubnis erfordert, reicht eine Unterschrift und eine Kopie Ihres Ausweises, wir empfehlen Ihnen zum Anmelden des Gewerbe unseren Service zu nutzen, da unser Formular sehr intuitiv und selbsterklärend ist. Wesentlich einfacher als das Formular in Papierform, was Sie von der Behörde erhalten.

Sollte Ihr Gewerbe eine Erlaubnis erfordern, sind zum Teil weitere Unterlagen notwendig.

Unterlagen für Erlaubnispflichtige Gewerbe, wären z.B.:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Amtsärztliche Bescheinigungen
  • Gaststättenerlaubnis

Sofern Sie sich nicht sicher sind, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen, wir beantworten Ihre Fragen gern.

Sie müssen ein Gewerbe anmelden, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausführen und Einnahmen erzielen. Es ist auch möglich ein Gewerbe nachträglich anzumelden, hier sollten Sie sich allerdings nicht zu lange Zeit lassen, da eine Verzögerung der Gewerbeanmeldung Probleme mit sich bringen kann.

Folgende Umstände erfordern eine Gewerbeanmeldung:

  • Wenn eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird
  • Wenn ein Gewerbe übernommen wird
  • Wenn sich die Adresse des Gewerbes geändert hat, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich
  • Wenn Sie eine Zweigstelle für Ihr Gewerbe gegründet haben
  • Wenn sich die Art Ihrer Tätigkeit grundlegend von dem unterscheidet, was Sie bei der Gewerbeanmeldung angegeben haben, muss diese aktualisiert werden

Sofern Sie unseren Service nutzen, erhalten Sie Ihren Gewerbeschein binnen 4 Wochen postalisch von der zuständigen Behörde in Ihrer Region. Die Anmeldung ist allerdings erledigt wenn Sie unseren Service nutzen, somit können Sie sofort Rechnungen schreiben. Ein Termin beim Gewerbeamt ist nicht erforderlich. Sofern Sie Ihre Gewerbeanmeldung bei der Behörde gemacht haben, erhalten Sie Ihren Gewerbeschein beim örtlichen Gewerbeamt. Freiberufliche Tätigkeiten nach §18 EStG erfordern keinen Gewerbeschein.

Tätigkeiten nach §18 EStG:

  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.
  • Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind.
  • Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.
  • Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben. § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.

Gewerbio ist kein Gewerbeamt, wir erledigen lediglich alle behördlichen Vorgänge für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Gewerbeanmeldung korrekt ist. Dank Gewerbio ersparen Sie sich unnötige Termine beim Gewerbeamt und gehen kein Risiko ein, versehentliche Falschangaben zu machen. Des Weiteren ist unser Anmeldeformular wesentlich Nutzerfreundlicher und intuitiver.

Nach Anmeldung Ihres Gewerbes auf Gewerbio, können Sie sofort Rechnungen schreiben, die Bearbeitung Ihrer Anmeldung seitens der Behörde kann allerdings bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen, die Zeit variiert je nach Motivation der Beamten.

Bei Gewerbio kannst du mit allen gängigen Bezahlmethoden bezahlen. Lastschrift, Sofortüberweisung / Klarna, Kreditkarte und Giropay.

Kontakt

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Informationen zum Anmelden eines Gewerbes

Bei der Gewerbeanmeldung gibt es einiges zu beachten, daher empfehlen wir Ihnen unseren Service für die Anmeldung zu nutzen.

Gewerbeanmeldung Inhaltsverzeichnis


Was Sie bei der Gewerbeanmeldung beachten müssen

Voraussetzung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist die Anmeldung eines Gewerbes. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gewerbliche Aktivität im Hauptberuf oder um ein Nebengewerbe handelt. Ihr neues Unternehmen melden Sie beim zuständigen Gewerbeamt an, die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrem Wohnsitz. Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheins beim Gewerbeamt betragen zwischen 20 und 70 Euro. Eine Sonderregelung gilt für Freiberufler: Diese sind von der Gewerbeanmeldung befreit und müssen lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Es hängt von Ihrem Status und der Einschätzung des zuständigen Finanzamts ab, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in § 14 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

Unterschätzen Sie den organisatorischen Aufwand der Gewerbeanmeldung nicht

Seien Sie sich darüber bewusst, dass eine Neugründung mit organisatorischem Aufwand einhergeht. Sie haben diverse Dokumente auszufüllen, auf Fristen zu achten, Nachweise zu erbringen und gegebenenfalls Amtsstuben aufzusuchen. Viele Neugründer unterschätzen diese organisatorischen Anforderungen. Das Konzept eines neuen Unternehmens ist manchmal schnell erdacht und detailliert ausgearbeitet. Frisch gebackene Gründer verkennen allerdings nicht selten den formalen Aufwand, den die Selbstständigkeit mit sich bringt. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden gesetzlichen Regelungen, die Ihr neues Unternehmen betreffen, und bauen Sie frühzeitig ein hilfreiches Netzwerk auf, das Sie in der anstrengenden Gründungsphase unterstützt. Für oberflächliche Ratschläge eignen sich fachspezifische Internetforen. Sobald Sie jedoch tiefer in die Thematik einsteigen, sollten Sie nicht zögern, Fachpersonen um Rat zu bitten. Dazu gehören beispielsweise Steuerberater oder Juristen.

Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit - ein wichtiger Unterschied

Vielen Existenzgründern ist der Unterschied zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit nicht bekannt. Entscheidend für die Einordnung ist die Art der Tätigkeit, die Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit ausüben. Klassische Freiberufler sind Autoren, Architekten, Künstler und Musiker. Eine freiberufliche Tätigkeit weist typischerweise die folgenden Kennzeichen auf.

  • Die erbrachten Leistungen resultieren aus einer künstlerischen beziehungsweise schöpferischen Begabung.
  • Freiberufler erbringen ihre Dienstleistungen in eigener Verantwortung.
  • Freiberufler unterliegen keiner fachlichen Kontrolle und sind damit unabhängig.

Als selbstständige Tätigkeiten gelten sowohl Berufe, die Sie freiberuflich als auch gewerblich ausüben. Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert in § 18 die Voraussetzungen der Freiberuflichkeit genauer. Können Sie eine der nachfolgenden Fragen bejahen, so liegt vermutlich eine freiberufliche Tätigkeit vor:

  • Ist Ihre Tätigkeit erzieherischer, künstlerischer, schriftstellerischer oder wissenschaftlicher Natur?
  • Sind Sie Dolmetscher, Fotograf, Journalist oder Übersetzer?
  • Sind Sie Mediziner? Unter die Definition fallen auch Tier- und Zahnmediziner.
  • Beabsichtigten Sie eine selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt oder Notar, Architekt, Ingenieur oder Steuer- und/oder Wirtschaftsberater?

Bitte beachten Sie, dass die obenstehende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es gibt weitere Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten, wie zum Beispiel selbstständig tätige Vollstreckungsbeamte, Vermögensverwalter und Lotsen. Zur Klärung der Frage, ob eine Tätigkeit als freiberuflich einzustufen ist, empfiehlt sich ein Blick in § 18 des Einkommensteuergesetzes. Wenn Sie sich hinsichtlich Ihrer Einordnung nicht sicher sind oder Abgrenzungsfragen auftreten, vereinbaren Sie einen Termin bei einem Steuerberater, um dort fachkundige Auskunft über die steuerrechtlichen Konsequenzen zu erhalten.

Welche Tätigkeiten stuft das Steuerrecht als gewerblich ein?

Die meisten selbstständigen Tätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, regelmäßig Einnahmen zu generieren, gelten aus steuerrechtlicher Sicht als Gewerbe. Das Einkommensteuergesetz definiert in § 15, was eine gewerbliche Tätigkeit ist: Demnach liegt eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit immer dann vor, wenn sie mit dem Ziel betrieben wird, nachhaltig Gewinne zu erzielen und eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Wer in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist oder einem freien Beruf nachgeht, betreibt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG.Die wichtigste Aussage dieser Definition besteht darin, dass jede Tätigkeit gewerblich ist, die nicht als freier Beruf anzusehen ist. Daraus ergibt sich, dass die meisten Tätigkeiten die Anmeldung eines Gewerbes erfordern und nur wenige Ausnahmen möglich sind. Sie haben ein Gewerbe anzumelden, wenn Sie im Handel tätig sind - dies schließt auch den Onlinehandel mit ein. Gleiches gilt, wenn Sie einen Gastronomiebetrieb, einen handwerklichen oder einen produzierenden Betrieb gründen, führen und durch Ihre Tätigkeit Gewinne erzielen möchten.

Welche Schritte haben Sie zu unternehmen?

Die Anmeldung erfolgt bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer. Planen Sie eine selbstständige Tätigkeit im Bereich des Handwerks, dann ist eine Registrierung in der Handwerksrolle erforderlich. Dazu wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

Bedenken Sie, dass Sie manche selbstständigen Aktivitäten nur ausüben dürfen, wenn Sie zuvor bestimmte Genehmigungen, Erlaubnisse oder Nachweise erbracht oder erhalten haben.In einigen Fällen haben Sie eine fachspezifische Prüfung zu absolvieren, mit der Sie nachweisen, dass Sie Ihre Tätigkeit mit dem notwendigen Wissen und der daraus resultierenden Sorgfalt durchführen. Die verschiedenen Industrie- und Handelskammern verfügen über einsehbare Listen, denen Sie entnehmen können, welche Tätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Diese Übersichten finden Sie in den meisten Fällen online.

Welche selbstständigen Tätigkeiten erfordern besondere Genehmigungen?

Beispiele für selbstständig ausgeübte Berufe, für die Sie eine besondere Erlaubnis benötigen, sind unter anderem:

Einzelhandelsgewerbe anmelden: Wenn Sie beabsichtigen, mit Arzneimitteln, Fleisch, Wirbeltieren oder Waffen und Munition zu handeln, ergibt sich die Notwendigkeit aus den geltenden Hygienevorschriften beim Umgang mit Lebensmitteln beziehungsweise aus den Vorschriften über eine artgerechte Haltung von Tieren.

Sofern Sie mit Waffen und Munition umgehen und handeln möchten, haben Sie den Nachweis darüber zu erbringen, dass Sie durch die Erlaubnis die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden. Dies erreichen Sie unter anderem durch die Vorlage eines tadellosen erweiterten Führungszeugnisses und die Einhaltung weiterer Bestimmungen. Der Handel mit Waffen und Munition ist in Deutschland besonders streng geregelt und Gewerbetreibende in dieser Branche haben strenge Auflagen zu erfüllen.

Gewerbe für Finanzdienstleistungen anmelden: Möchten Sie gewerbliche Finanzdienstleistungen anbieten, dann benötigen Sie dafür eine besondere Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In speziellen Fällen gelten Sonderregelungen, beispielsweise beim sogenannten Copy-Trading unter Nutzung dafür vorgesehener Plattformen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Steuerberater oder treten Sie informell mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Kontakt.

Beabsichtigen Sie den Betrieb einer Spielothek oder anderen Einrichtungen des Glücksspiels, so benötigen Sie ebenfalls Genehmigungen zur Aufstellung der jeweiligen Spielgeräte.

Die Selbstständigkeit im Bereich der Personenbeförderung erfordert eben eine Erlaubnis in Form eines Personenbeförderungsscheins. Gleiches gilt für die Tätigkeit als Fahrer bei Uber. Der Erteilung des Scheins geht eine ärztliche Überprüfung der Fahreignung voraus, ebenso ist ein einwandfreies Führungszeugnis der Belegart "O" vorzuweisen.

Wie Sie Ihre Selbstständigkeit offline anmelden und welche Behörden Sie informieren sollten.

Sobald Sie den Entschluss gefasst haben, sich selbstständig zu machen, sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Das für Sie zuständige Gewerbeamt befindet sich stets in der Stadt, in der Sie Ihre Selbstständigkeit ausüben möchten. Die meisten Gewerbeämter bieten Ihnen die Möglichkeit, einen Termin bequem online zu vereinbaren. Sie können die notwendigen Dokumente von den Webseiten der Ämter herunterladen und im Vorfeld ausfüllen. Bringen Sie die vollständigen Unterlagen zu Ihrem Termin für Ihre Gewerbeanmeldung mit. Das Gewerbeamt teilt die erhaltenen Informationen an weitere Stellen mit. Dazu gehören zum Beispiel das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft, die für Ihre Branche zuständig ist. Gründen Sie Ihr Unternehmen als Kapitalgesellschaft, erfolgt zusätzlich eine Mitteilung an das Amtsgericht. In den folgenden Wochen erhalten Sie von allen beteiligten Institutionen Post. Sie werden aufgefordert, diverse Unterlagen auszufüllen, einzureichen oder bestimmte Angaben zu machen. Um das Prozedere zu beschleunigen, nehmen Sie direkt Kontakt zu den Ämtern auf und verweisen auf die vorhandene Gewerbeanmeldung. Seien Sie geduldig, denn vor allem bei den Amtsgerichten dauert es oft mehrere Monate, bis Sie von diesem eine Handelsregisternummer erhalten, wodurch die Gründung Ihres Unternehmens offiziell abgeschlossen ist. Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, eine Mitgliedschaft bei der IHK beziehungsweise der HWK einzugehen. Diese Pflichtmitgliedschaft verursacht regelmäßige Kosten. Die Höhe der fälligen Beiträge hängt einerseits von Ihrem Jahresumsatz und andererseits von der gewählten Rechtsform ab. Ebenso hat der Standort Ihres Unternehmens Einfluss auf die zu zahlenden Gebühren. Ihr jährlicher Umsatz ist diejenige Variable, die den größten Einfluss auf die Höhe der IHK- oder HWK-Abgaben ausübt.

Ihre Checkliste für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

  • gültige Papiere zum Nachweis Ihrer Identität
  • zur Gründung erforderliche Genehmigungen, Nachweise und Sachkundebescheinigungen
  • polizeiliches Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Bundesamt für Justiz zu beantragen)
  • bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Betrieben: Handwerkskarte oder Gewerbekarte
  • bei Gründung einer Kapitalgesellschaft: Auszug aus dem Handelsregister

Falls Sie kein deutscher Staatsbürger sind, benötigen Sie zudem eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen zudem bestätigt, dass Ihnen die Ausübung gewerblicher Aktivitäten erlaubt ist.

Welche Kosten fallen beim Anmelden an?

Die Kosten der Anmeldung variieren je nach Kommune oder Stadt, in der Sie ansässig sind. Tendenziell fallen die Kosten in ländlichen Regionen niedriger aus. Die anfallenden Gebühren betragen aktuell bis zu 70 Euro. Da die Kosten je nach Region variieren, informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Anmeldung auf der Webseite Ihres zuständigen Gewerbeamts.

Gewerbeanmeldung online

Diverse Gewerbeämter bieten Ihnen eine digitale Gewerbeanmeldung an. Ob die Anmeldung vollständig online möglich ist, hängt vom technischen Stand der jeweiligen Behörde ab. Gewerbio bietet Ihnen die Online Gewerbeanmeldung ebenfalls an und übernimmt den gesamten papierkram.Manche Gewerbeämter erlauben einen vollständigen Anmeldungsprozess über das Internet. Bei einer digitalen Komplettanmeldung übersenden Sie alle notwendigen Unterlagen in Form gescannter PDF-Dokumente. Andere Gewerbeämter haben den Anmeldeprozess nicht vollständig digitalisiert. Sie bieten jedoch die erforderlichen Anmeldedokumente zum Download an, sodass Sie alle notwendigen Daten bequem zu Hause in die Formblätter eintragen und die gesammelten Unterlagen anschließend mit der Post versenden können. Für Neugründer sind umfassende Lösungen zur Online-Anmeldung verlockend, da sie eine deutliche Zeitersparnis ermöglichen und zudem jederzeit Zugriff auf die getätigten Eingaben besteht. Dadurch lassen sich fehlerhafte Eintragungen problemlos beheben. Online-Anmeldungen ersparen lästige Behördengänge und lange Wartezeiten. Nachteilig ist jedoch, dass Sie beim Ausfüllen der Dokumente keine Hilfe durch fachkundige Mitarbeiter erhalten und keine Fragen zu Ihrem spezifischen Fall stellen können. So besteht das Risiko, falsche Angaben zu machen. Suchen Sie sich Hilfe in fachspezifischen Internetforen oder nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim Gewerbeamt auf.

Sie haben die Möglichkeit, schon vor der Vereinbarung eines Termins das Amt zu kontaktieren und dort Ihre Absicht zu erklären, ein Gewerbe gründen zu wollen. Bei dieser erstmaligen Kontaktaufnahme tragen Sie eventuelle Unklarheiten vor. Viele Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter schnell und kompetent. Bei Detailfragen ist im Einzelfall ein Termin vor Ort erforderlich.

Ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich?

Es kommt vor, dass Sie eine Tätigkeit ausüben und Sie erst nachträglich bemerken, dass diese gewerblich ist. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich ist und ob daraus möglicherweise negative Konsequenzen wie Bußgelder folgen. Es ist möglich, eine Neugründung rückwirkend anzumelden.Die meisten Gewerbeämter verhängen keine Bußgelder, wenn seit der Gründung nicht allzu viel Zeit vergangen ist. Erfahrungsgemäß bleiben Verzögerungen von ein bis zwei Monaten ohne Konsequenzen. Melden Sie Ihre Selbstständigkeit möglichst frühzeitig an und vermeiden Sie Prokrastination, da Ihnen ansonsten empfindliche Bußgelder drohen. Falls Sie feststellen, dass Sie versäumt haben, Ihre Neugründung anzumelden, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Gewerbeamt aufnehmen und den Sachverhalt schildern.

Welcher Gewerbename soll es sein? Und welcher darf es sein?

Haben Sie sich dazu entschlossen, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen, so benötigt Ihr Unternehmen einen eigenen Namen, der prägnant ist und der Kundschaft im Gedächtnis bleibt. Sie haben viele Ideen und womöglich fällt Ihnen die Entscheidung schwer, für welchen Ihrer Einfälle Sie sich letztlich entscheiden sollen. Bedenken Sie, dass der Gesetzgeber allzu ausschweifender Kreativität bei der Namensgebung Grenzen setzt. Einen Einfluss auf Ihre Freiheit bei der Vergabe des Firmennamens hat zunächst die Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen gründen. Erfolgt eine Eintragung Ihres Betriebes im Handelsregister, so haben Sie eine Bezeichnung zu wählen, aus welcher die Rechtsform erkennbar ist. Beispiele sind die GmbH, die AG oder die OHG. Die genannten Abkürzungen, die auf die Rechtsform hinweisen, stehen am Ende des Firmennamens. Bei der weiteren Namensgebung sind Sie weitgehend frei. Überprüfen Sie, ob Ihr Wunschname bereits von anderen Unternehmen beansprucht wird. Stellen Sie sicher, dass Ihre Firmenbezeichnung keine fremden Markenrechte verletzt, da Ihnen andernfalls teure Abmahnungen drohen.

Firmen ohne Eintragung im Handelsregister unterliegen weniger umfassenden Vorschriften, auf die Angabe der Rechtsform lässt sich beispielsweise verzichten. Der Missbrauch von Markennamen verbietet sich selbstverständlich dennoch. Es ist Ihnen gestattet, Fantasienamen zu wählen, jedoch sollten Sie sich nach den IHK-seitigen Empfehlungen richten, die Gründern nahelegen, auf allzu kreative Namen zu verzichten. Dies erleichtert Ihnen spätere geschäftliche Aktivitäten.

Bedenken Sie, dass Ihr Firmenname in allen betrieblich relevanten Dokumenten auftaucht: vom Briefpapier über Rechnungen und Lieferantenverträge bis hin zum Impressum und zu etwaigen Stellenausschreibungen. Die angegebenen Daten sind rechtsverbindlich darzustellen. Das heißt, Sie sind dazu verpflichtet, im Impressum eine ladungsfähige Anschrift und Ihren vollständigen Namen anzugeben. Diese Verpflichtung entfällt nicht, wenn Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich im Internet durchführen. Bedenken Sie ebenso, dass Ihr Firmenname Verbraucher nicht in die Irre führen darf. Sind Sie selbstständiger Handwerker, so ist es Ihnen untersagt, sich als Fabrik zu bezeichnen. Sofern hinsichtlich der korrekten Namensgebung Unsicherheiten bestehen, nehmen Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch bei der für Sie zuständigen IHK oder HWK in Anspruch. Weiterführende Informationen für die Selbstrecherche finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Steuern und Sozialabgaben

Nach Ihrer Entscheidung, sich selbstständig zu machen, sprühen Sie vor Ideen und Elan. Bewahren Sie dennoch einen kühlen Kopf und gehen Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben besonnen und sachlich an. Planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Gründung ein, da vor allem die Auseinandersetzung mit den Behörden mehrere Wochen oder einige Monate in Anspruch nimmt. Zwei Aspekte verdienen besondere Beachtung: einerseits steuerliche Themen, andererseits die sozialen Sicherungssysteme.

Die Steuern

Von besonderer Bedeutung für Ihren späteren wirtschaftlichen Erfolg ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Ein Status als Einzelunternehmen bietet Ihnen andere Vor- und Nachteile als eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Die falsche Wahl der Rechtsform kann zu kostspieligen Folgen führen. Informieren Sie sich deshalb über die jeweiligen Konsequenzen, die sich aus den unterschiedlichen Rechtsformen für Ihr spezifisches Unternehmen ergeben. Scheuen Sie sich nicht, eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Unterschätzen Sie nicht die Arbeit, die mit Ihren jährlichen Steuererklärungen einhergeht. Je nach Größe Ihres Unternehmens sind diese mit hohem zeitlichen Aufwand und möglicherweise viel Frustration verbunden. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, diese anstrengende Pflicht an einen qualifizierten Steuerberater Ihres Vertrauens abzugeben. Stellen Sie sicher, Ihren steuerlichen Verpflichtungen gewissenhaft nachzukommen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen oder gar ins Fadenkreuz strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten.

Versuchen Sie, sich von der Pflicht zur Vorauszahlung der Einkommensteuer zu befreien. Gerade junge Firmen benötigen einen finanziellen Freiraum, der durch unüberlegte Angaben im Steuerformular eingeschränkt wird. Typischerweise verpflichtet das Finanzamt Sie zur Entrichtung von Einkommensteuervorauszahlungen. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus dem von Ihnen erwarteten Jahresgewinn, den Sie im Formular zur steuerlichen Erfassung angegeben haben. Wenn Sie an der entsprechenden Stelle im Formular eine Null eintragen, fordern die Finanzbehörden normalerweise keine Vorauszahlungen von Ihnen. Berücksichtigen Sie, dass Ihr Finanzamt Sie zu Nachzahlungen verpflichtet, sobald Sie Ihren Steuerbescheid eingereicht und Einkommen oberhalb des Freibetrags generiert haben. Damit Sie in der Lage sind, die Forderungen zeitnah zu begleichen, buchen Sie eingehende Gewinne und berechnen Sie die darauf anfallenden Steuern. Diese Beträge legen Sie auf ein separates Konto an. Diese Vorgehensweise ermöglicht Ihnen die umgehende Begleichung steuerlicher Nachzahlungsaufforderungen.

Die Krankenversicherung

Freiberufler und Selbstständige unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen. Nach dem Schritt in die Selbstständigkeit stellen Sie bei Ihrer GKV einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Sie sind vor die Wahl gestellt, sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl zu versichern oder einen privaten Krankenversicherungstarif abzuschließen. Die Entscheidung will wohlüberlegt sein: Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Abschluss einer privaten Krankenversicherungspolice bedeuten unterschiedliche Vor- und Nachteile für Sie. Als junger und gesunder Mensch profitieren Sie von günstigen Tarifen bei den Anbietern privater Krankenversicherungen. Je nach gewähltem Tarif kommen Sie in den Genuss verschiedener Vorzugsbehandlungen und kürzerer Wartezeiten auf Arzttermine und zahlen gleichzeitig geringere Beiträge als bei der Mitgliedschaft in der GKV. Berücksichtigen Sie, dass die Höhe der monatlichen Beiträge mit zunehmendem Lebensalter ansteigt. Sind Sie privat krankenversichert, so haben Sie ab dem 55. Lebensjahr kaum noch Chancen, von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu werden. Gleichzeitig haben Sie an den Versicherungsgeber stetig steigende Beiträge zu entrichten. Im höheren Lebensalter wird die Versicherungsprämie für viele Selbstständige zu einer enormen Belastung. Sofern Sie sich in jungen Jahren dazu entscheiden, einen privaten Krankenversicherungstarif abzuschließen, stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Entscheiden Sie sich bei Ihrer Existenzgründung dafür, sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig zu versichern, so besteht der Vorteil vor allem in einer konstanten Beitragshöhe, die mit fortschreitendem Lebensalter nicht ansteigt. Nachteilig ist, dass Sie die volle Beitragshöhe samt Zusatzbeitrag vollständig selbst entrichten müssen, da aufgrund Ihrer Selbstständigkeit der Arbeitgeberanteil entfällt. Gleiches gilt für Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung.

Die Rentenversicherung

Aufgrund der hohen Beiträge verzichten viele Selbstständige auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei manchen Tätigkeiten besteht trotz Selbstständigkeit eine weitere Pflichtmitgliedschaft. Dies gilt beispielsweise für selbstständige Lehrer, Handwerker und viele künstlerische Berufe. Sind Sie als Freiberufler im journalistischen, schriftstellerischen oder künstlerischen Bereich tätig, kommt eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse infrage, die den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung und die anteiligen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt.

Hinweise für Selbstständige, die mehrere Gewerbe ausüben

Betreiben Sie mehrere Gewerbe, so bedenken Sie, dass Sie Ihre Einnahmen jeweils einzeln anzugeben haben. Aus den erzielten Gesamteinnahmen ergibt sich die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Steuern und Sozialabgaben. Bedenken Sie, dass die Prämie, die Sie für einen privaten Krankenversicherungstarif zu entrichten haben, nicht von der Höhe Ihres Einkommens abhängt. Besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben Sie sich dazu entschieden, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, dann haben Sie für alle Tätigkeiten die jeweiligen Beiträge separat zu entrichten.

Wann ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich und wann eine Gewerbeummeldung?

Die Gewerbeordnung verpflichtet Sie dazu, alle wesentlichen Veränderungen Ihrer gewerblichen Aktivitäten anzuzeigen. Erweitert Ihr Unternehmen das Tätigkeitsspektrum oder fallen einzelne betriebliche Aktivitäten weg, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Betriebsstätte an einen anderen Standort verlegen. Dies gilt auch bei Verlagerungen der vorhandenen Betriebsstätten innerhalb von Kommunen oder Städten und unabhängig von der gewählten Rechtsform. Verlegen Sie Ihre Betriebsstätte an einen Standort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer bisherigen IHK oder HWK, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Betreiben Sie im Bezirk der jeweiligen IHK oder HWK mehrere Betriebsstätten, so haben Sie die Verlegung aller Standorte anzuzeigen, deren Verlagerung Sie planen. Ebenso sind Sie zur Gewerbeabmeldung verpflichtet, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben möchten. Für das Um- beziehungsweise Abmelden fällt eine Gebühr in Höhe von höchstens 20 Euro an, viele Industrie- und Handelskammern verzichten vollständig auf diese Zahlung.